Staatsanwält*innen sind für die Strafverfolgung zuständig. Im Ermittlungsverfahren haben sie die Verfahrensherrschaft, d.h. ihnen obliegt u.a. die rechtliche Würdigung des ermittelten Sachverhaltes und sie entscheiden über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Dabei unterliegen Staatsanwält*innen dem Legalitätsprinzip, d.h. sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Außerdem unterliegen sie der Weisungsbefugnis ihres Vorgesetzten.
Im Falle der Erhebung der Anklage vertreten die Staatsanwält*innen diese vor Gericht. Hierzu verlesen sie den Anklagesatz, wirken an der Beweisaufnahme mit und halten abschließend ein Plädoyer. Wenn sie mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind, können sie Rechtsmittel einlegen, auch zugunsten des Angeklagten. Bei einer Verurteilung des Angeklagten übernimmt die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde die Vollstreckung der Strafe. Den Staatsanwält*innen obliegt hierbei die Entscheidung über wichtige Fragen, wie etwa die Beantragung des Widerrufes der Strafaussetzung zur Bewährung oder der Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung.
Einstellungsvoraussetzung ist wie für Richter*innen die Befähigung zum Richteramt. Auch die Besoldung erfolgt in gleicher Weise wie für Richter*innen nach der Besoldungsgruppe R.
Amtsanwält*innen sind für die Verfolgung von Straftaten im kleineren und mittleren Deliktsbereich tätig. Sie leiten die jeweiligen
Ermittlungsverfahren, erheben Anklage und nehmen als Sitzungsvertreter für die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht aktiv am Prozessgeschehen teil. Da es sich um eine Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes handelt, kann für die 15-monatige Zusatzausbildung zum Amtsanwalt oder zur Amtsanwältin zugelassen werden, wer die Rechtspflegerprüfung erfolgreich absolviert hat.
Rechtspfleger*innen der Staatsanwaltschaft sind als Beamt*innen des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Justizdienst) für die Strafvollstreckung zuständig. Sobald das Gericht eine Entscheidung (z. B. Urteil oder Strafbefehl) in einem Strafverfahren getroffen hat und diese rechtskräftig ist, gelangt die Akte zu den Rechtspfleger*innen. Die Strafvollstreckung umfasst u.a. die Vollstreckung von Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung und Nebenstrafen/Nebenfolgen wie z.B. Fahrverbote oder Einziehungen von Waffen und Drogen. Auch Entscheidungen wie Zurückstellungen zugunsten einer Therapie, Strafaufschub oder Unterbrechungen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder Absehen von der Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung obliegen den Rechtspfleger*innen. Weiter besteht die Möglichkeit als Rechtspfleger*in im Rahmen der Vermögenssicherung in einem Ermittlungsverfahren tätig zu werden.
Wirtschaftsreferent*innen sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Im Ermittlungsverfahren nehmen Wirtschaftsreferent*innen zu betriebswirtschaftlichen Beweisthemen sachverständig Stellung, werten dazu die Geschäftsunterlagen von Unternehmen aus und nehmen an Vernehmungen und Durchsuchungen teil.
Ihre Tätigkeit ist durch die Zusammenarbeit mit Staatsanwält*innen und anderen Ermittlungsbehörden geprägt.
In der gerichtlichen Hauptverhandlung vertreten die Wirtschaftsreferent*innen ihre im Ermittlungsverfahren getroffenen Feststellungen als sachverständige*r Zeug*innen.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium und Berufserfahrungen im einschlägigen Tätigkeitsfeld.
Justizfachangestellte sind voranging für die Organisation und Sachbearbeitung der Ermittlungs- und Gerichtsakten zuständig. Dazu gehört unter anderem die Überwachung der Fristen, Erstellung und Versand von Schriftstücken, Erteilung telefonischer Auskünfte, Register- und Systempflege sowie Protokollführung in Verhandlungen und Vernehmungen. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit mit Richter*innen, Staatsanwält*innen, Amtsanwält*innen und Rechtspfleger*innen notwendig. Die Justizfachangestellten erhalten eine Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (Entgeltgruppe 6 oder 9a TV-L, je nach Tätigkeit). Beamt*innen werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 einschließlich Amtszulage).Die Auszubildenden durchlaufen während ihrer dreijährigen dualen Ausbildung, welche aus Theorie- und Praxisblöcken besteht, viele verschiedene Abteilungen bei den Amts-, Land- und Fachgerichten sowie der Staats- oder Amtsanwaltschaft der Standorte Bremen, Bremen Blumenthal und Bremerhaven. Die Einstellung der Auszubildenden wird für das Land Bremen durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vorgenommen. Einstellungsvoraussetzung ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.
Die Justizbeschäftigen sind ebenso wie die Justizfachangestellten in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig und nehmen dieselben Tätigkeiten wahr. Als Justizbeschäftige werden die Quereinsteiger bezeichnet, welche nicht die Ausbildung zur Justizfachangestellten sondern beispielsweise zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, Rechtsanwaltsfachangestellten oder Verwaltungsfachangestellten absolviert haben. Sie werden ebenfalls nach den tarifrechtlichen Vorschriften (TV-L) vergütet, haben jedoch nicht ohne Weiteres die Möglichkeit den Beamtenstatus zu erlangen. Die Qualifikationen für die Verbeamtung können jedoch unter gewissen Umständen im Rahmen eines Förderkurses nacherlangt werden.