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Studentische Praktika

Symbolbild für Praktika im Studium

Die Staatsanwaltschaft Bremen bietet studentische Praktika gemäß § 10 BremJAG an. Diese 6 – 7 wöchigen Praktika finden zweimal jährlich in einem vorgegebenen Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte März (sog. Frühjahrspraktikum) sowie von Mitte August bis Mitte September (sog. Sommerpraktikum) statt. Aufgrund der hohen Bewerberzahl kann leider nicht jede Interessentin bzw. jeder Interessent berücksichtigt werden, was insbesondere auch dazu führt, dass regelmäßig nur ausnahmsweise Plätze an auswärtige Student*innen vergeben werden können.
Wir freuen uns auf qualifizierte und interessierte Praktikant*innen und bitten darum, dass Sie sich frühzeitig - spätestens sechs Monate vor Praktikumsbeginn - entweder schriftlich Postanschrift oder per E-Mail bei der Staatsanwaltschaft Bremen bewerben und dabei

  • ein kurzes Anschreiben mit der Darstellung Ihrer Motivation für die Bewerbung, Ihres (beabsichtigten) Wahlfachbereichs (universitärer Schwerpunktbereich) und Ihrer bisherigen Ausbildung im Straf- und Strafverfahrensrechts,
  • einen Lebenslauf und
  • eine aktuelle Studienbescheinigung

beifügen.

Der Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihnen bestätigt. Eine Zusage erhalten Sie ca. drei Monate vor dem Praktikumsbeginn. Danach müssen Sie noch ein Führungszeugnis vorlegen.

Schülerpraktika

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft Bremen aus Kapazitätsgründen nur sehr wenig Plätze für Schülerpraktika anbieten kann.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung.

Zukunftstag bei der Staatsanwaltschaft

Symbolbild für den Zukunftstag

Die Staatsanwaltschaft Bremen nimmt regelmäßig am Zukunftstag teil.
In diesem Jahr stehen hierfür leider keine Plätze mehr zur Verfügung.

Für das Jahr 2025 werden verfügbare Plätze rechtzeitig bekanntgegeben.