Die Staatsanwaltschaft Bremen bietet studentische Praktika gemäß § 10 BremJAG an. Diese 6 – 7 wöchigen Praktika finden zweimal jährlich in einem vorgegebenen Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte März (sog. Frühjahrspraktikum) sowie von Mitte August bis Mitte September (sog. Sommerpraktikum) statt. Aufgrund der hohen Bewerberzahl kann leider nicht jede Interessentin bzw. jeder Interessent berücksichtigt werden, was insbesondere auch dazu führt, dass regelmäßig nur ausnahmsweise Plätze an auswärtige Student*innen vergeben werden können.
Wir freuen uns auf qualifizierte und interessierte Praktikant*innen und bitten darum, dass Sie sich frühzeitig - spätestens sechs Monate vor Praktikumsbeginn - entweder schriftlich Postanschrift oder per E-Mail bei der Staatsanwaltschaft Bremen bewerben und dabei
beifügen.
Der Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihnen bestätigt. Eine Zusage erhalten Sie ca. drei Monate vor dem Praktikumsbeginn. Danach müssen Sie noch ein Führungszeugnis vorlegen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft Bremen aus Kapazitätsgründen nur sehr wenig Plätze für Schülerpraktika anbieten kann.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung.
Die Staatsanwaltschaft Bremen nimmt regelmäßig am Zukunftstag teil.
In diesem Jahr stehen hierfür leider keine Plätze mehr zur Verfügung.
Für das Jahr 2025 werden verfügbare Plätze rechtzeitig bekanntgegeben.