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Wie erstatte ich Anzeige?

Sollten Sie etwas erlebt oder erfahren haben, von dem Sie meinen, dass dieses Geschehen für den oder die Beteiligten strafbar ist, und möchten dieses zur Anzeige bringen, dann können Sie diese Anzeige mündlich, schriftlich oder über Rechtsanwält*innen erstatten.

Ein möglicherweise strafbares Geschehen kann aufgrund dienstlicher Erkenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft einer Überprüfung unterzogen werden.
Häufig indes werden die Ermittlungsbehörden aufgrund von Strafanzeigen eines Beteiligten eines Geschehens tätig.

Um eine Strafanzeige zu erstatten, können Sie sich an eine Polizeibehörde, an eine Staatsanwaltschaft oder ein Amtsgericht wenden. Eine Strafanzeige kann schriftlich oder mündlich erfolgen, per E-Mail nur bei den Polizeidienststellen mit entsprechendem Online-Formular, bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem Gericht nur, wenn eine Anzeige schriftlich nachgereicht wird, da die Anzeige einer Unterschrift bedarf.
Eine Anzeige ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden, aber das zur Anzeige gebrachte Delikt kann jedoch nach Ablauf einer bestimmten Zeit verjährt sein.

Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten möchten, sollten Sie folgenden Angaben machen:

  • Ihre Personalien (Vorname, Familiennamen, ggf. Geburtsname)
  • Geburtstag
  • Geburtsort
  • Anschrift oder auch eine ladungsfähige Adresse- etwa einer Rechtsvertretung
  • Beschreibung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht, insbesondere Tatzeit und Tatort

Jede oder Jeder kann Anzeige erstatten, nicht nur Geschädigte.

Eine Strafanzeige zu erstatten, kostet Sie nichts.

Sie können sich natürlich auch jederzeit von Rechtsanwält:innen über die Erstattung einer Anzeige beraten lassen. Dies empfiehlt sich insbesondere bei sehr schwierigen Sachverhalten und hat für Sie den Vorteil, dass Rechtsanwälte Ihnen erklären können, ob eine Anzeige überhaupt Aussicht auf Erfolg versprechen kann. Natürlich ist dieser Service wie jede andere Dienstleistung für Sie nicht kostenlos, die Einzelheiten müssen Sie mit Ihrem Anwalt besprechen.

Die Staatsanwaltschaft darf aus rechtlichen Gründen entsprechende Beratungen nicht vornehmen.

Als Faustregel sollte Ihre Anzeige Antworten auf folgende Fragen beinhalten:
Wer? Was? Wann? Wo? Womit? Warum?

Die verdächtigte(n) Person(en) sind, soweit möglich, so genau wie möglich zu
bezeichnen/beschreiben.
Eventuelle Zeugen bitte mit Namen und Adresse anführen;
ggf. Beweismittel beifügen (Kopien bei Schriftstücken reichen in der Regel aus)

Als Abschlussformulierung empfiehlt sich:

Ich stelle vorsorglich Strafantrag und stehe für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Über den Fort- bzw. Ausgang des Ermittlungsverfahrens bitte ich um Nachricht.