Die Staatsanwaltschaft Bremen gliedert sich in eine Hauptstelle in der Ostertorstraße in Bremen sowie eine Zweigstelle in der Nordstraße in Bremerhaven. Sowohl die Hauptstelle wie auch die Zweigstelle gliedert sich in Abteilungen, in denen jeweils allgemeine und besondere Dezernate geführt werden. Die Verfahren werden dabei von Staatsanwält*innen sowie bei kleiner bis mittelschwerer Kriminalität von Amtsanwält*innen bearbeitet werden.
Abteilung 1 ist für die Bearbeitung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Gewalttaten gegen Frauen und Verfahren im Zusammenhang mit Stalking zuständig. Es werden zusätzlich auch allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Beschuldigte bearbeitet.
Abteilung 2 ist für die Bearbeitung von Kapitalverbrechen zuständig. Darunter fallen unter anderem Unglücks-, Katastrophen- und Leichensachen. In Abteilung 2 werden auch politische Straftaten, Pressestrafsachen und Taten aus dem Bereich der IuK-Kriminalität bearbeitet. Zusätzlich werden auch hier allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Beschuldigte geführt.
In der Abteilung 3 werden sowohl für den Bereich der Hauptstelle wie auch der Zweigstelle die Verfahren der Organisierten Kriminalität, Glücksspielsachen sowie Verfahren wegen Förderung der Prostitution bearbeitet. Zudem ist für das Bundesland Bremen die internationale Rechtshilfe in Strafsachen hier angesiedelt.
In der Abteilung 4 werden sämtliche Jugendstrafsachen und Jugendschutzsachen sowie Verfahren wegen gewaltverherrlichender, pornografischer und jugendgefährdender Schriften bearbeitet. Innerhalb der Jugendabteilung bearbeiten zwei Staatsanwälte Ermittlungsverfahren gegen sogenannte jugendliche Intensivtäter, d.h. solche jugendliche oder heranwachsende Beschuldigte, die in kurzer Zeit durch die Begehung vieler erheblicher Straftaten in Erscheinung getreten sind.
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Arzneimittelgesetz sowie die indirekte Beschaffungskriminalität betäubungsmittelabhängiger Beschuldigter werden in der Abteilung 5 geführt.
In den Abteilungen 61 und 62 werden von Amtsanwält*innen Verkehrsstrafsachen sowie allgemeine Strafsachen bearbeitet. Außerdem werden hier auch Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt.
Die Abteilung 7 ist zentral für das Bundesland Bremen zuständig für die Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen, Steuerdelikten sowie von Fällen der illegalen Beschäftigung. Neben Staatsanwält*innen sind in der Abteilung auch Wirtschaftsreferent*innen eingesetzt, die Gutachten in Wirtschaftsstrafsachen erstellen.
In Abteilung 8 werden die Ermittlungsverfahren bearbeitet, die sich gegen Polizeibeamt*innen und Justizvollzugsbeamt*innen wegen einer im Dienst begangenen Straftat und solche Ermittlungsverfahren, die sich gegen Ärzte und ärztliches Pflegepersonal im Zusammenhang mit heilberuflichen Kunstfehlern richten. Weiterhin obliegt der Abteilung 8 die Bearbeitung von Militärstraf-, Flugunfall-, Schifffahrts- und Falschgeldsachen. Auch die Verfahren gegen Justizbedienstete, Richter*innen, Notar*innen, sonstige Amtsträger*innen und Rechtsanwält*innen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung werden dort geführt. Zusätzlich werden auch hier allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Beschuldigte bearbeitet.
Der Abteilung 9 obliegt sowohl für den Bereich der Hauptstelle wie auch der Zweigstelle die Bearbeitung von Verfahren im Zusammenhang mit Geldwäsche sowie Maßnahmen der Gewinnabschöpfung. Ebenfalls konzentriert werden dort die Verfahren wegen Amtsuntreue und Korruptionsdelikten sowie Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz geführt. Zudem werden dort landesweit die Umweltstrafsachen bearbeitet.
Die Vollstreckungen von Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Einziehungen, Verfallerklärungen, Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, die gegen nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilte Personen erfolgen, sowie die Vollstreckungen von gerichtlich angeordneten Geldbußen, Ordnungsmitteln und Erzwingungshaft wird von der Abteilung 10 betrieben.
Neben den Ermittlungsabteilungen gibt es jeweils einen Bereich, der die zentralen Aufgaben wahrnimmt.
In der Hauptstelle übernimmt die Verwaltung alle Aufgaben, die das Personal betrifft. Auch die Betreuung der Liegenschaften, in denen die Staatsanwaltschaft in Bremen und Bremerhaven untergebracht ist, erfolgt durch die Verwaltungsabteilung.
In der Verwaltung ist auch die Terminstelle angesiedelt, über die die Einteilung der Sitzungsdienste für die Hauptstelle erfolgt. Auch die Eildienste, die jeden Tag durch Staatsanwält*innen wahrgenommen werden, werden in der Terminstelle koordiniert.
Eine Poststelle sowie Eingangsstelle steht für die Entgegennahme von Postsendungen und für die Verteilung sowie den Versand von Akten zur Verfügung.
Die Zentrale Eingangserfassung sorgt dafür, dass die von der Polizei übermittelten Akten sowie die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft eingehenden Anzeigen in die Abteilungen eingetragen und damit auf den richtigen Weg gebracht werden.
Für die sichere Erfassung und Lagerung von Beweismitteln und Gegenständen, die für die Strafverfahren zur Verfügung stehen müssen, ist die Asservatenstelle zuständig.
In der Abteilung 11 werden die Verfahren wegen Hafenkriminalität geführt. Ferner werden hier Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Arzneimittelgesetz sowie die indirekte Beschaffungskriminalität betäubungsmittelabhängiger Beschuldigter bearbeitet. Verfahren von besonderer Bedeutung und die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen, die sich gegen Beamt*innen, gegen Polizeibeamt*innen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Dienstausübung, gegen Justizbedienstete, Richter*innen, Notar*innen, sonstige Amtsträger*innen und Rechtsanwält*innen richten, werden in Abteilung 11 geführt. Auch gibt es dort Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Gewalttaten gegen Frauen und Verfahren im Zusammenhang mit Stalking. Zusätzlich werden auch allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Beschuldigte bearbeitet.
Abteilung 12 ist für die Bearbeitung von Kapitalverbrechen sowie Leichensachen eingerichtet. Ebenso werden dort die Ermittlungsverfahren gegen jugendliche, heranwachsende und erwachsene Intensivtäter geführt. Zusätzlich werden auch hier allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Beschuldigte bearbeitet. In Abteilung 12 sind auch allgemeine Strafsachen, Verkehrsstrafsachen und Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingerichtet, die von Amtsanwält*innen bearbeitet werden.
In der Zweigstelle übernimmt die Verwaltung alle Aufgaben, die den Betrieb der Zweigstelle sicherstellen. Dort ist auch eine Terminstelle angesiedelt, die die Einteilung der Staatsanwält:innen der Zweigstelle in den Sitzungsdienst vornimmt. Gleichfalls erfolgt dort die Einteilung in die Eildienste, die an den Werktagen in der Zweigstelle wahrgenommen werden.
Die Zweigstelle unterhält eine Poststelle sowie Eingangsstelle für die Entgegennahme von Postsendungen sowie für die Verteilung und den Versand von Akten.
Die von der Polizei übermittelten Akten sowie die unmittelbar bei der Zweigstelle eingehenden Anzeigen werden in der Zweigstelle in die jeweils zuständigen Abteilungen eingetragen und damit auf den richtigen Weg gebracht.