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Behördenleitung

Bild des Leitenden Oberstaatsanwalts Janhenning Kuhn
Leitender Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn

Vielen Dank, dass Sie die Staatsanwaltschaft Bremen virtuell besuchen!
Ich heiße Sie auch im Namen der Mitarbeiter*innen herzlich willkommen.

Ich freue mich über Ihr Interesse an unserem Internetauftritt. Auf dieser Webseite finden Sie wichtige Informationen über unsere Aufgaben und Organisationsstrukturen. Natürlich halten wir hier auch Anschriften, Auskünfte, Formulare, Links und weitere nützliche Hinweise für Sie bereit.

Die Staatsanwaltschaft Bremen ist örtlich zuständig für die Städte Bremen und Bremerhaven und damit für über 680.000 Tausend Menschen im Bundesland Bremen. In der Hauptstelle in Bremen sowie in der Zweigstelle in Bremerhaven sind insgesamt über 230 Bedienstete beschäftigt.
Jährlich werden etwa 110.000 Ermittlungsverfahren gegen bekannte und unbekannte Personen bearbeitet.

Zentrale Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Ermittlung, Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung von Straftaten. Im Rahmen dieser Tätigkeit sind wir verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln und zu berücksichtigen. Wir haben hierbei eine strikte Neutralität zu wahren und dürfen nicht parteiisch agieren. Dadurch tragen wir zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung und des Vertrauens in das Rechtssystem bei. Bei der Erfüllung dieser Kernaufgabe arbeiten wir eng mit der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden, z.B. Steuerfahndung, Zoll u. a. zusammen. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden wir, ob wir öffentliche Klage bei Gericht erheben oder ob das Verfahren (gegebenenfalls gegen Auflagen) einzustellen ist. Im gerichtlichen Strafverfahren vertreten wir die Anklage, stellen wir die erforderlichen Anträge und legen gegebenenfalls auch Rechtsmittel ein.

Daneben ist die Staatsanwaltschaft nicht nur Ermittlungsbehörde, sondern auch Vollstreckungsbehörde. Wir treffen daher auch die Maßnahmen, die zur Einleitung und Überwachung der Vollstreckung einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung, also von Urteilen und gleichstehenden Entscheidungen, erforderlich sind (z.B. Geld- und Freiheitsstrafen sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung).

In einer Zeit, in der die Herausforderungen und Veränderungen in unserer Gesellschaft ständig zunehmen, ist es von großer Bedeutung, den Spagat zwischen Rechtsstaatlichkeit und effektiver Strafverfolgung zu meistern und dadurch maßgeblich das Vertrauen in unser Justizsystem zu stärken.
Wir sind stolz darauf, jeden Tag mit besonderer Hingabe unseren Teil dazu beizutragen.

Wir hoffen, dass Sie auf unseren Seiten sämtliche von Ihnen benötigte Informationen finden. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen wir sehr gerne Verbesserungsvorschläge und Anregungen von Ihnen entgegen.

Aus Bremen grüßt Sie herzlich

Janhenning Kuhn
Leitender Oberstaatsanwalt

Geschäftsleitung

Von links nach rechts - Ständiger Vertreter: Oberstaatsanwalt Frank Schmitt, Behördenleiter: Janhenning Kuhn, Geschäftsleitung: Oberamtsrätin Elke Wohnig

Der Geschäftsleitung obliegt neben der Verwaltungsleitung der Behörde auch die Führungsverantwortung für das Personal der Laufbahngruppe 1 bzw. der Beschäftigten. Sie ist verantwortlich für die Personalplanung und steht der Behördenleitung für Fragen zur Organisation des Dienstbetriebs zur Seite.